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Aktuell · Gesetzgebung

Rentenreform 2026: Was sich ändern soll

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Der Koalitionsausschuss will sie vollständig umsetzen – das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Stand: 12. Juli 2026 · Es handelt sich um Empfehlungen, noch nicht um geltendes Recht.

Wichtig für die Einordnung: Es gilt weiterhin das heutige Recht. Die Empfehlungen sind ein Gesamtpaket – die Kommission rät ausdrücklich davon ab, einzelne Punkte herauszulösen. Was am Ende Gesetz wird, entscheidet der Bundestag.

Die fünf zentralen Punkte

1 · Gesetzliche Kapitalrente – ein zusätzlicher Beitrag von 2 %

Die gesetzliche Rente soll um eine verpflichtende kapitalgedeckte Komponente ergänzt werden. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitragssatz von 2 Prozent, hälftig von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen. Die Beiträge fließen auf individuelle Kapitalkonten, werden zentral verwaltet und nach schwedischem Vorbild am Kapitalmarkt angelegt. Für rentennahe Jahrgänge ist eine steuerfinanzierte Übergangsregelung geplant.

2 · Renteneintrittsalter folgt der Lebenserwartung

Nach 2031 soll die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt werden – im Verhältnis 2:1 (zwei zusätzliche Lebensjahre = ein Jahr länger arbeiten, ein Jahr mehr Rente). Nach heutigen Daten hieße das: zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre.

Zusätzlich empfiehlt die Kommission, den abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63″, 45 Versicherungsjahre) abzuschaffen. Die Frührente mit Abschlägen für langjährig Versicherte (35 Jahre) soll frühestens ab 64 statt 63 Jahren möglich sein.

3 · Rentenanpassung: Nachhaltigkeitsfaktor kehrt zurück

Die Renten bleiben an die Lohnentwicklung gekoppelt. Nach 2031 läuft jedoch die Haltelinie von 48 Prozent aus, und der Nachhaltigkeitsfaktor wird reaktiviert (mit einem auf 0,33 erhöhten Alpha-Parameter). Praktische Folge: Die Renten steigen weiter, aber langsamer als die Löhne. Die Schutzklausel bleibt – Rentenkürzungen sind ausgeschlossen.

4 · Mehr Beitragszahler: Selbständige, Abgeordnete, Minijobs

Der Versichertenkreis soll deutlich erweitert werden: Selbständige sollen ab einem Stichtag pflichtversichert werden, ebenso Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften. Der Sonderstatus der Minijobs soll entfallen – Ausnahmen nur noch für Schülerinnen und Schüler. Eine vollständige Einbeziehung der Beamten hat die Kommission dagegen verworfen; stattdessen soll die Beamtenversorgung „wirkungsgleich“ nachziehen.

5 · Altersteilzeit: Blockmodell vor dem Aus

Die Altersgrenze für Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre steigen und künftig an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden. Entscheidend für Unternehmen: Die Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr möglich sein – also das in der Praxis dominierende Modell mit Arbeits- und Freistellungsphase. Wer solche Vereinbarungen plant oder bestehende Modelle fortführt, sollte die Entwicklung genau verfolgen.

Was bedeutet das für Sie?

Rentennahe Jahrgänge

Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, ist von den Kernpunkten kaum betroffen – die Änderungen greifen überwiegend nach 2031. Wer allerdings die „Rente mit 63″ plant, sollte seinen Zeitplan prüfen.

Mittlere Jahrgänge

Hier wirken beide Effekte: längere Erwerbsphase und langsamer steigende Renten – zugleich die neue Kapitalrente. Eine Neubewertung der eigenen Vorsorgeplanung ist sinnvoll.

Selbständige

Erstmals droht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer bisher privat vorsorgt, sollte die Auswirkungen auf Beitragslast und Gesamtversorgung frühzeitig durchrechnen.

Unternehmen

Wegfall des Blockmodells, höhere Altersteilzeitgrenze, 1 % zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag zur Kapitalrente, Minijob-Reform – das betrifft Personalplanung und Versorgungswerke unmittelbar.

Was heißt die Reform für Ihre Rente?

Gesetzentwürfe sind das eine – Ihre persönliche Betroffenheit das andere. Als gerichtlich zugelassener Rentenberater rechne ich Ihnen durch, wie sich die geplanten Änderungen auf Ihren Renteneintritt, Ihre Abschläge und Ihre Versorgung auswirken.

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Quellen: Bericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026; Bundesregierung, Fragen und Antworten zur Rentenreform; BMAS, Rentenkommission 2026; Deutsche Rentenversicherung Bund. Stand: 12. Juli 2026. Die dargestellten Punkte sind Empfehlungen und noch nicht geltendes Recht. Alle Angaben ohne Gewähr; diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.

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