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Start/Honorar
Vergütung & Honorare

Transparent, aufwandsbezogen, ohne Provision.

Als Rentenberater arbeite ich ausschließlich auf Honorarbasis. Das heißt: klare Kosten, keine versteckten Provisionen – und Beratung allein in Ihrem Interesse.

So funktioniert die Vergütung

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Aufwand und der Schwierigkeit Ihres Anliegens. Bevor ein Auftrag zustande kommt, klären wir gemeinsam den Umfang und besprechen die Kosten offen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind – ohne Überraschungen.

  • Honorarbasiert. Vergütung nach Aufwand oder klarer Vereinbarung.
  • Keine Provisionen. Ich vermittle keine Produkte und erhalte keine Provisionen.
  • Transparentes Erstgespräch. Umfang und Kosten klären wir, bevor Sie sich festlegen.
  • Für Privat & Unternehmen. Einzelprüfung oder laufende Betreuung – passend zum Bedarf.
  • Gesetzlich geregelt. Wie Rechtsanwälte bin ich im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. In gerichtlichen Verfahren gilt die gesetzliche Gebührenordnung (RVG), außergerichtlich vereinbaren wir das Honorar frei und transparent.

Das Erstgespräch – klarer Einstieg zum Festpreis

Sie möchten wissen, ob sich eine Prüfung lohnt und was auf Sie zukommt? Im Erstgespräch besprechen wir Ihr Anliegen, ordnen es fachlich ein und legen das weitere Vorgehen und den voraussichtlichen Aufwand fest. Sie wissen danach genau, woran Sie sind.

  • 120 € zzgl. gesetzlicher MwSt. für bis zu 60 Minuten – telefonisch oder in der Kanzlei.
  • Vollständige Anrechnung auf das Honorar, wenn Sie mich anschließend beauftragen.
  • Konkrete Einschätzung zu Ihrem Fall statt allgemeiner Auskunft.

Das Erstgespräch dient der Orientierung und ersetzt keine abschließende Prüfung.

Warum Honorar statt Provision?

Nur wer nicht an Produktabschlüssen verdient, kann wirklich unabhängig raten. Das Honorar bezahlt meine Zeit und Sachkunde – nicht den Verkauf einer Police. Diese Unabhängigkeit ist der Kern der Rentenberatung.

Kosten im sozialgerichtlichen Verfahren

Vor dem Sozialgericht rechne ich – wie ein Rechtsanwalt – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren sind damit gesetzlich festgelegt und für Sie von Anfang an kalkulierbar.

Wie sich die Kosten am Ende verteilen, hängt davon ab, wer klagt: Für Versicherte und Leistungsempfänger ist das Verfahren gerichtskostenfrei; bei Erfolg trägt der Rentenversicherungsträger in der Regel auch die Kosten der Vertretung. Bei Klagen von Unternehmen – etwa im Statusfeststellungsverfahren – gelten dagegen andere Regeln: Hier fallen Gerichtskosten nach dem Streitwert an, und die unterliegende Partei trägt die Kosten. Wie Ihr Fall einzuordnen ist, klären wir vor jedem Verfahren offen.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Rente.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch – telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.