Sozialversicherungspflicht – Klarheit statt Nachzahlung.
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer oder ein mitarbeitender Ehegatte sozialversicherungspflichtig? Eine falsche Einschätzung kann Jahre später zu erheblichen Beitragsnachforderungen führen. Wir schaffen rechtssichere Klarheit.
Wann der Status geklärt werden sollte
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigung ist einzelfallabhängig und wird von den Trägern streng geprüft. Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Familienangehörigen und freien Mitarbeitern lohnt sich eine frühzeitige Klärung – über das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung.
Typische Konstellationen
- Gesellschafter-Geschäftsführer – abhängig beschäftigt oder selbständig?
- Mitarbeitende Ehegatten und Angehörige – Beschäftigungsverhältnis oder Mitunternehmerschaft?
- Freie Mitarbeiter und Auftragsverhältnisse – Risiko der Scheinselbständigkeit.
Was Sie davon haben
Wir beurteilen den Sachverhalt anhand der aktuellen Rechtsprechung, bereiten das Statusfeststellungsverfahren vor und begleiten es. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei einer Betriebsprüfung – und wissen, welche Beiträge zu Recht anfallen und welche nicht.