Rentenerhöhung 2026: 4,24 Prozent mehr zum 1. Juli

Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen – bundeseinheitlich in Ost und West. Für rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das spürbar mehr auf dem Konto. Die Anpassung fällt höher aus als im Vorjahr (2025: 3,74 Prozent) und liegt damit zum wiederholten Mal über der Vier-Prozent-Marke.

Was sich konkret ändert

Maßgeblich ist der aktuelle Rentenwert – der Euro-Betrag, den ein Entgeltpunkt (Rentenpunkt) an monatlicher Rente bringt. Er steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro, also um 1,73 Euro je Entgeltpunkt. Für die Praxis heißt das: Auf je 100 Euro bisherige Rente kommen 4,24 Euro brutto hinzu.

Bisherige Rente (brutto)Ab 1. Juli 2026Plus pro Monat
1.000 €1.042,40 €+42,40 €
1.500 €1.563,60 €+63,60 €
2.000 €2.084,80 €+84,80 €

Ein „Standardrentner“ mit 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst erhält rund 77,85 Euro mehr im Monat.

Wann das Geld kommt

Die Erhöhung erfolgt automatisch – ein Antrag ist nicht nötig. Bei nachschüssiger Zahlung (Rentenbeginn ab April 2004) erscheint das Plus erstmals mit der Zahlung Ende Juli 2026, bei vorschüssiger Zahlung (Rentenbeginn vor April 2004) bereits Ende Juni. Über die neuen Beträge informiert die Rentenanpassungsmitteilung.

Hintergrund

Grundlage ist die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (Kabinettsbeschluss vom 29. April, Zustimmung des Bundesrates am 12. Juni). Die Höhe der Anpassung folgt im Kern der Lohnentwicklung (§ 68 SGB VI). Bis 2031 gilt zudem die mit dem Rentenpaket 2025 verlängerte Haltelinie: Das Rentenniveau bleibt bei 48 Prozent gesichert. Von einem höheren Rentenwert profitieren übrigens nicht nur heutige Rentner, sondern auch alle, die noch Beiträge zahlen – ihre bereits erworbenen Entgeltpunkte sind damit mehr wert.

Brutto ist nicht netto – unser Hinweis

So erfreulich das Plus ist: Entscheidend ist, was davon übrig bleibt. Eine höhere Rente kann dazu führen, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen und dass Rentnerinnen und Rentner erstmals steuerpflichtig werden – nämlich dann, wenn ihre Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen (2026: 12.348 Euro für Ledige, 24.696 Euro für Verheiratete). Ob und in welchem Umfang das auf Sie zutrifft, lässt sich mit einem gezielten Blick auf Ihre persönliche Situation klären.

Sie möchten wissen, was die Rentenerhöhung 2026 für Sie netto bedeutet – oder Ihre Altersversorgung noch vor dem Ruhestand optimieren? Sprechen Sie uns an. Als gerichtlich zugelassene Rentenberater rechnen wir Ihren Fall konkret durch.


Stand: Juli 2026. Quellen: Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesregierung. Alle Angaben ohne Gewähr; sie ersetzen keine individuelle Beratung.

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