Die Deutsche Rentenversicherung prüft sehr genau, ob eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder als selbständige Tätigkeit anzusehen ist. Hier drohen u. U. einige tausend z. T. hundertausend Euro an Nachforderungen an Sozialversicherungsbeiträgen. Die Anmeldung eines Gewerbes oder die Bezeichnung im Vertrag spielen dabei keine Rolle, ebenso wie der Wille der Vertragpartner. Es zählt einzig und allein die Ausgestaltung der Tätigkeit.
Rentenbescheidprüfung
Warum? Fast die Hälfte aller Rentenbescheide sind falsch. Über 20 Mio. Rentenempfänger in Deutschland, für viele ist die Rente das einzigste Einkommen im Alter. Zum...
Beratungsphilosophie
Als Rentenberater beraten wir Unternehmen und Privatkunden in allen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung mit Berührung zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowie der betrieblichen Altersversorgung. Wir sind spezialisierte...
Was Tun Wir?
Was macht ein Rentenberater? Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich...