25,5 Millionen Rentner werden auch in 2022 deutliche Rentenerhöhungen erhalten. Nach einer coronabedingten Nullrunde in 2021, werden lt. Rentenversicherungsbericht 2021 die Renten zum 01.07.2022 in Westdeutschland um 5,20% und in Ostdeutschland um 5,90% erhöht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte bereits im März 2022 die Zahlen zur bevorstehenden Rentenanpassung veröffentlicht. In einer Pressemitteilung hieß es u. a.:
„Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt die Rente zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland deutlich um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent. Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwertes von gegenwärtig 34,19 EUR auf 36,02 EUR und des Rentenwertes (Ost) von gegenwärtig 33,47 EUR auf 35,52 EUR. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wiedereinsetzung des Nachholfaktors ist hierbei berücksichtigt.“
Die Höhe der Rentenanpassung wird in der Regel von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Im Jahr 2022 wird die Rentenanpassung ausnahmsweise per Gesetz geregelt, da gleichzeitig Änderungen an ihrer Berechnungsweise vorgenommen werden.
Am 13. April 2022 hat daher das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)“ beschlossen.